Braucht es einen Anwalt, um Reisemängel anzumelden?

Im Prinzip „ ja“, aber………………..

Vorsicht, wenn Sie nicht über eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung verfügen!!

Das AG München, hat in seinem Urteil vom 10.04.2014, Az.: 261 C 2135/14 die Auffassung vertreten, dass Reisemängel vom Urlauber selbst gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen sind.
Der Kläger, der dafür seinen Rechtsanwalt beauftragte, blieb auf den Anwaltskosten sitzen. Der Veranstalter musste diese nicht erstatten.

Es ist also stets sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben und diese vor der Geltendmachung solcher Mängelansprüche aufgrund einer vepatzten Urlaubsreise mit der Deckungszusage für einen einzuschaltenden Anwalt nachzufragen.