Verkehrsunfall

Unfall – was muss ich jetzt tun?

Nach einem Verkehrsunfall stellt man sich häufig die Frage: „Was muss ich jetzt tun?“

Egal, ob der Unfall selbst verschuldet oder durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden ist, man hat erstmals den Ärger .

Sie müssen sehr viele Dinge beachten, wenn Sie den Schaden, der Ihnen entstanden ist, voll ersetzt bekommen oder ihn so gering wie nur möglich halten wollen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Holler vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet, egal wo Sie wohnen.

Die Hauptaufgaben des Rechtsanwaltes bei einem Verkehrsunfall 

1.) Beurteilung des Verschuldens

2.) Durchsetzung aller erdenklichen Ansprüche des Geschädigten

einschließlich der Organisation der Unfallabwicklung

3.) Regulierung für Sie

Die Beurteilung des Verschuldens

Zunächst wird natürlich die Haftungssituation und geklärt, wie sich der Unfall zugetragen hat. Haben wir Zeugen?  Gibt es ein Mitverschulden? ggf. nehmen wir sofort Akteneinsicht für Sie zur Beschleunigung der Regulierung

Durchsetzung aller erdenklichen Ihrer Ansprüche, also sowohl Sachschäden, als auch Schmerzensgeld, ggf. weiter Schäden.

 

Organisation der Unfallregulierung

Aufgrund unserer Erfahrung in unzähligen Unfallsachen, seit über mittlerweile 23 Jahren,  koordinieren wir für Sie den Einsatz von Spezialisten, wie z.B. Kfz-Sachverständigen, Psychologen, Schadensgutachtern und ärztlichen Gutachtern.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Unfallgegner, also zumeist  gegenüber der gegnerischen Versicherung sowohl außergerichtlich (ca. 85-90 % aller Fälle), als auch gerichtlich (ca. 15-10 % aller Fälle).

Wir nehmen die komplette Unfallregulierung für sie in die Hand. Wir regulieren für Sie alle relevanten Schadenspositionen, auch solche auf die Sie selbst und viele Kollegen nie kommen würden.

Die Kosten 

Die Anwaltskosten werden bei vollem Verschulden des Unfallgegners voll von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden zudem alle Kosten von der Rechtsschutzversicherung abgesichert.

Mit unserem Service “Online Verkehrsunfall” sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Wir übernehmen für Sie die komplette Schadensabwicklung und informieren Ihre eigene Versicherung. Dazu ist dank moderner Kommunikationsmittel die Entfernung von Ihnen zu unserem Kanzleisitz hier im Ruhrgebiet völlig egal.

“Meist kommt ein Unglück nicht allein”   Sollte gegen Sie wegen eines Unfalls auch noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein und Sie bekommen entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, werden wir Sie auch in diesem Verfahren vertreten.  ( siehe auch: Online Vertretung in Bußgeld- und Strafsachen !!)

Ebenso kann es vorkommen, dass Sie als Beschuldigter wegen einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer Unfallflucht entweder eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung oder eine Beschuldigtenanhörung per Post erhalten, zu der Sie sich schriftlich äußern sollen. Auch hier vertreten wir Sie sofort.

( siehe auch: Online Vertretung in Bußgeld- und Strafsachen !!) oder wenn Sie sich erst einen Überblick über den Ihnen zur Last gelegten Sachverhalt verschaffen wollen ( siehe auch: Online Akteneinsicht!!)


Herr Rechtsanwalt Thomas Holler vertritt Sie als erfahrener Anwalt für sämtliche Belange des Verkehrsrechtes, also sowohl der zivilrechtlichen Seite, als auch der bußgeld- oder strafrechtlichen Seite deutschlandweit in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, die notwendig sind, um Ihr Recht durchzusetzen.

Durch ein Netzwerk mit von uns ausgesuchten, qualifizierten und kompetenten Rechtsanwälten in ganz Deutschland  sind wir  in der Lage Ihr Recht auch in allen eventuellen Gerichtsterminen, gleich vor welchem Gericht,  wirksam durchzusetzen.

Das Ziel unserer Tätigkeit ist jedoch erstrangig die optimale Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit vom Erstgespräch bis zum Abschluss Ihres Mandates. Dazu ist es unter anderem erforderlich, Ihre Daten richtig aufzunehmen, um Ihre Erreichbarkeit sicherzustellen und vieles mehr.

Die Onlineabwicklung eines Unfallschadens bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch ein Beratungsgespräch oder entsprechender Schriftverkehr erfolgen kann. Ganz im Gegenteil! Meine Kanzlei hat immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen!!!

Indem Sie die nachfolgenden Fragen möglichst vollständig beantworten, unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit. Dies erspart spätere Nachfragen und Zeit. Die aufgenommen Daten werden selbstverständlich, wie auch alle sonstigen Informationen, streng vertraulich behandelt und unterliegen absolut der anwaltlichen Schweigepflicht.

Auch wir wissen, dass das Ausfüllen solcher Formulare nervig ist.Aber ohne diese Informationen können wir Sie nicht fachgerecht vertreten, oder es sind viele Nachfragen nötig, die die Abwicklung verzögern würden.

Nehmen Sie sich bitte also die Zeit um das Formular auszufüllen. Felder mit ” * = Sternchen” sind leider Pflichtfenster. Ohne diese können Sie das Formular nicht abschicken.

Unfalldaten

Fahrzeugeigentümer

Fahrzeughalter

Wenn der Fahrzeughalter vom Eigentümer abweicht bitte die folgenden Felder ausfüllen, ansonsten überspringen.

Fahrzeug

Versicherungsnehmer

Die nachfolgenden Felder nur ausfüllen, wenn der Versicherungsnehmer vom Fahrzeugeigentümer oder dem Fahrzeughalter abweicht.

Fahrer

Die nachfolgenden Felder nur ausfüllen, wenn der Fahrer eine andere Person ist.

Unfallgegner

Fahrzeug des Unfallgegners

Von welcher Polizeidienststelle wurde der Unfall aufgenommen?

Zeugen

Bitte für jeden Zeugen den vollständigen Namen, die Anschrift mit PLZ und Wohnort und eine Telefonnummer mit angeben.

Schilderung zum Unfallhergang

Rechtsschutzversicherung?


AGB & Widerrufsrecht finden Sie hier.

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